Satzung Stand 15.03.2016.pdf
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BIG, Broicher Interessen-Gemeinschaft e.V.

Die Werbegemeinschaft mit Herz.

SATZUNG

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A. NAME UND SITZ

§ 1

Der Verein führt den Namen „BIG, BROICHER INTERESSEN-GEMEINSCHAFT e.V.“ Er ist im Vereinsregister beim

Amtsgericht Duisburg unter der Nr. 51296 eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Mülheim an der Ruhr-Broich.

B. ZWECK DES VEREINS

§ 2

Der Verein bezweckt die Durchführung von Werbemaßnahmen der Selbständigen und der gewerblichen

Unternehmen innerhalb Broichs, sowie die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder auf der Grundlage der

Gemeinschaftswerbung. Dieser Zweck soll überparteilich und überkonfessionell in gemeinnütziger Tätigkeit

erreicht werden mit dem Ziel, ein attraktives Broich zu schaffen und zu erhalten.

C. GLIEDERUNG DES VEREINS

§ 3

Organe des Vereins sind:

1. der geschäftsführende Vorstand, bestehend aus

a) dem/der Vorsitzenden

b) dem/der stellvertretenden Vorsitzenden

c) dem/der Geschäftsführer/in

d) dem/der Schriftführer/in

e) dem/der Kassierer/in

2. der erweiterte Vorstand, bestehend aus

a) den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes

b) den max. 7 Beisitzern/innen

3. die Mitgliederversammlung

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Der/Die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende sind jeder für sich mit einem anderen

Vorstandsmitglied zur Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich berechtigt.

§ 4

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins und die Verwaltung des Vereinsvermögens. So oft die

Vereinsarbeit es erfordert, findet eine Sitzung des Vorstandes statt, über die eine vom Vorsitzenden und einem

weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnende Niederschrift anzufertigen ist.

Der Vorstand ist vom/von der Vorsitzenden oder dem/der Stellvertreter/in spätestens eine Woche vor der Sitzung

schriftlich einzuberufen. Er ist bei Anwesenheit von mindestens vier Mitgliedern beschlussfähig. Die Beschlüsse

werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines

Vorstandsmitgliedes wird in der nächsten Mitgliederversammlung der Vorstand durch eine Nachwahl ergänzt.

D. MITGLIEDSCHAFT

§ 5

Mitglieder des Vereins können natürliche Personen (auch Privatpersonen) und juristische Personen (Firmen,

Gesellschaften) werden, die ihren Wohn- oder Firmensitz in Broich haben und die Ziele des Vereins unterstützen.

Die Aufnahme von fördernden Mitgliedern ist möglich. Aus dem Kreis der fördernden Mitglieder kann ein Mitglied als beratendes Mitglied in den erweiterten Vorstand gewählt werden.

Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

Gegen die Entscheidung kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die endgültige Entscheidung trifft die Mitgliederversammlung.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.

Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

Außerordentliche Einlagen sowie Sonderaktionen, deren Kosten nicht durch den Etat abgedeckt werden können, müssen durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Mitgliedschaft endet:

a) durch freiwilligen Austritt mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss des

Geschäftsjahres. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.

b) durch Ausschluss wegen Vernachlässigung der nach der Satzung obliegenden Pflichten bzw. bei

Schädigung der Vereinsbelange.

c) bei Zahlungsrückstand bezüglich des festgelegten Beitrages sowie der außerordentlichen Einlagen.

Der Vorstand befindet über vorliegende Gründe gemäß den Punkten b) und c) und beschließt den Ausschluss. Er ist schriftlich mitzuteilen. Mit dem Ausschluss oder dem Austritt erlöschen alle Rechte und Ansprüche, jedoch nicht die Pflicht zur Zahlung der rückständigen Beiträge, deren Beitreibung dem Verein vorbehalten bleibt.

Gegen den Ausschluss ist Berufung möglich, über die die Mitgliederversammlung endgültig entscheidet.

§ 6

Mitglieder, die aus Altersgründen oder wegen Aufgabe ihrer Selbständigkeit weiterhin der BIG angehören

möchten, um ihr mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, können Mitglied bleiben. Ab Anfang des darauf folgenden neuen Geschäftsjahres erfolgt eine Beitragsbefreiung. Eine Wahl in den Vorstand ist ausdrücklich möglich.

§ 7

Die Mitglieder verpflichten sich durch die Aufnahme in den Verein

a) diesen in seinen Bestrebungen zu unterstützen,

b) durch Anregungen, Vorschläge und persönlichem Engagement die Vereinsarbeit in allen Teilen zu fördern,

c) die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beiträge pünktlich, bis spätestens zum 15. Januar oder bis zum 15. des Folgemonats nach dem Eintritt, zu entrichten.

E. MITGLIEDERVERSAMMLUNG

§ 8

Der/Die Vorsitzende hat, so oft es die Vereinsarbeit erfordert, eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einladung erfolgt durch Zusendung mit einer Frist von mindestens sieben Tagen unter Angabe der

Tagesordnung.

Eine Mitgliedersammlung hat stattzufinden, wenn 1/10 der Mitglieder dieses schriftlich unter Angabe des

Beratungsgegenstandes beim Vorstand beantragen.

Zu der alljährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung hat die Einladung unter Mitteilung der

Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher zu erfolgen.

Die Tageordnung muss mindestens folgende Punkte enthalten:

1. Jahresbericht

2. Kassenbericht und Voranschlag für das folgende Jahr

3. Entlastung des Vorstandes

4. Alle zwei Jahre: Neuwahl von Vorstand, zwei Kassenprüfern/innen sowie deren Vertretern/innen

5. Festsetzung der Beiträge für das folgende Geschäftsjahr

6. Beschlussfassung über Anträge, die spätestens sieben Tage vor dem Verhandlungstage beim Vorstand

schriftlich eingereicht werden müssen.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.

Stimmenübertragung ist nicht gestattet. Stimmberechtigt sind nur erschienene Mitglieder.

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen.

F. AUSSCHÜSSE

§ 9

Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben können für die betreffenden Arbeitsgebiete des Vereins durch den Vorstand besondere Ausschüsse gebildet werden.

G. GESCHÄFTSJAHR

§ 10

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

H. SATZUNGSÄNDERUNG UND AUFLÖSUNG DES VEREINS

§ 11

Eine Änderung der Satzung sowie ein Beschluss über die Auflösung des Vereins kann nur mit Zustimmung von 75 % aller erschienenen Mitglieder in einer ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen.

Im Falle einer Auflösung des Vereins fließt das Vereinsvermögen dem gemeinnützigen Verein „Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.V.“ zu.

§ 12

Eventuelle Jahresüberschüsse werden auf neue Rechnung vorgetragen.

§ 13

Neu aufgenommene Mitglieder erhalten ein Exemplar dieser Satzung und erkennen durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung die Satzung der „BIG, Broicher Interessen-Gemeinschaft e.V.“ an.

I. SALVATORISCHES KLAUSEL

§ 14

Diese Satzung bleibt gültig, wenn einzelne Vorschriften der Satzung sich als ungültig erweisen. Die ungültige Vorschrift der Satzung ist alsdann durch die Mitgliederversammlung in rechtswirksamer Form so zu ergänzen bzw. anzuwenden, dass der mit der ungültigen Vorschrift beabsichtige Zweck möglichst erreicht wird.

Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei Durchführung der Satzung eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

Beschlossen in der Gründungsversammlung am 25. März 1994, mit Satzungsänderungen vom 9. Juni 1994, 20. November 1996, 19. März 2003, 28. März 2007, 20. März 2013, 01.April 2014, 15. März 2016.

BIG,

Broicher Interessen-Gemeinschaft e.V.
Haagerfeld 13


45479 Mülheim an der Ruhr

Telefon: 0208 30717950

E-Mail: info@big-broich.net

 

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